Liefer- und Zahlungsbedingungen DENTAURUM Switzerland Online-Shop

[Stand: 01.01.2021]

1.         Geltung

1.1      Diese Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle unsere Lieferungen aufgrund von Bestellungen über unseren Online-Shop durch natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, die Produkte in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständig beruflichen Tätigkeit bestellen (im Folgenden: „Kunden“). Das Warenangebot unseres Online-Shops richtet sich ausschließlich an Kunden im vorstehend genannten Sinn.

1.2      Entgegenstehende Einkaufs- oder andere Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nicht, auch wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprochen haben. Abweichende Regelungen sind nur gültig, wenn sie schriftlich vereinbart worden sind.

 

2.         Vertragsabschluss und -änderungen

2.1      In der Bewerbung von Produkten auf unserem Online-Shop liegt kein auf den Abschluss eines Vertrags gerichtetes, verbindliches Angebot.

2.2      Bestellungen des Kunden über unseren Online-Shop erfolgen über die dort vorgehaltene Eingabemaske. Der Kunde ist an seine Bestellung für die Dauer von zwei (2) Wochen ab Abgabe der Bestellung gebunden.

2.3      Ein wirksamer Vertrag kommt erst zustande mit unserer Annahme der Bestellung eines Kunden; die Annahme der Bestellung kann schriftlich (auch per Telefax oder per E-Mail) oder durch Lieferung der bestellten Ware oder Ausführung der vereinbarten Leistung erfolgen. In der Bestätigung des Zugangs einer Bestellung des Kunden liegt nicht die Annahme der Bestellung.

2.4      Für den Vertragsinhalt ist allein unsere Annahmeerklärung maßgeblich. Hat der Kunde Einwendungen gegen deren Inhalt, so muss er der Annahmeerklärung unverzüglich widersprechen.

2.5      Ergänzungen und Änderungen eines über den Online-Shop geschlossenen Vertrags bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung durch uns.

 

3.         Zugangsberechtigung

3.1      Vor der ersten Bestellung über unseren Online-Shop muss der Kunde sich registrieren. Die Registrierung setzt voraus, dass der Kunde wahrheitsgemäß die in der für die Registrierung vorgehaltenen Eingabemaske als zwingend gekennzeichneten Angaben macht, insbesondere wahrheitsgemäß bestätigt, Produkte nur in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständig beruflichen Tätigkeit zu bestellen. Zur Registrierung teilen wir dem Kunden eine Zugangsberechtigung (Kennwort) zu, die ihm den Zugang zu dem Online-Shop und die Abgabe von Bestellungen über unseren Online-Shop ermöglicht.

3.2      Der Kunde ist verpflichtet, das Kennwort nur solchen Personen mitzuteilen, die zum Abschluss von Verträgen in seinem Namen berechtigt sind, und es im Übrigen vor dem unberechtigten Zugriff Dritter zu sichern. Ihm ist bekannt, dass jede Person mit diesem Kennwort Zugang zum Online-Shop hat und Bestellungen in seinem Namen abgeben kann, ohne dass durch uns die Berechtigung, solche Bestellungen abzugeben, überprüft wird.

3.3      Der Kunde ist zu einer unverzüglichen Mitteilung verpflichtet, falls Anhaltspunkte für eine unbefugte Benutzung des Kennworts durch Dritte bestehen; wir werden nach der Benachrichtigung keine unter dem Kennwort abgegebene Bestellung mehr ausführen.

3.4      Wir sind für nicht von uns verschuldete Fälle des Missbrauchs des Kennwortes nicht verantwortlich. Der Kunde hat uns den durch eine missbräuchliche Verhaltensweise im Sinne der vorstehenden Absätze entstandenen Schaden und den damit verbundenen Aufwand zu ersetzen.

3.5      Es obliegt dem Kunden, eigenverantwortlich die erforderlichen und zweckentsprechende Vorkehrungen gegen die im Zusammenhang mit der Nutzung des Online-Shops bestehende technische Risiken zu treffen. Eine Haftung für etwaige Schäden des Kunden aufgrund einer missbräuchlichen Nutzung oder Störung des Kommunikationsaustauschs besteht nur in den Grenzen der Ziffer 11 und soweit diese von uns verschuldet sind.


4.         Preise-, Kostenregelung und Zoll

4.1      Vorbehaltlich einer besonderen schriftlichen Vereinbarung gelten die im Rahmen der Online-Bestellung angegebenen Preise. Die Lieferungen erfolgen verzollt an die Anschrift des Warenempfängers.

4.2        Sämtliche Preisangaben erfolgen in CHF, soweit im Bestellprozess in der Eingabemaske keine andere Währung angegeben ist. Gesetzlich anfallende Umsatzsteuer kommt hinzu. Mangels abweichender schriftlicher Vereinbarung liefern wir gemäß den Bedingungen EXW (Ex Works – ab Werk Ispringen) Incoterms® 2010.

4.3      Dem Kunden wird für jede Bestellung im Online Shop eine vom Warenwert abhängige Versandkostenpauschale in Rechnung gestellt. Diese beträgt 11,00 CHF bis zu einem Warenauftragswert von 179,99 CHF. Diese Kostenpauschale wird von uns übernommen, wenn der Warenauftragswert den Betrag von 180,00 CHF übersteigt – dies gilt jedoch nicht für Händler oder Wiederverkäufer.

Weiterhin anfallende Kostenpositionen wie insbesondere Gebühren für Nachnahme und Expresszustellung sowie Gefahrgutzuschläge werden den Kunden immer in Rechnung gestellt.

4.4      Wir sind berechtigt, für eine vom Kunden gewünschte Lieferung an eine von der Rechnungsanschrift abweichende Lieferadresse eine Bearbeitungsgebühr zu berechnen.

 

5.         Verfügbarkeit und Lieferzeit

5.1      Ist eine vereinbarte Lieferung oder Leistung für uns aus von uns nicht zu vertretenden Gründen nicht verfügbar, so können wir uns von der Verpflichtung, den über die Lieferung oder Leistung geschlossenen Vertrag zu erfüllen, lösen, wenn wir den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbarkeit unterrichten und uns verpflichten, eine von dem Kunden insoweit bereits erbrachte Gegenleistung zu erstatten.

5.2      Lieferzeiten sind mangels ausdrücklicher abweichender Vereinbarung unverbindlich (ca.-Fristen) und geben den bei Abschluss des Vertrags zu erwartenden ungefähren Liefertermin an. Eine verbindlich vereinbarte Lieferzeit ist eingehalten, wenn die Ware bis zu ihrem Ablauf in unserem Werk Ispringen zum Versand bereit steht und wir dem Kunden die Versandbereitschaft mitgeteilt haben.

5.3      Die Lieferzeit verlängert sich automatisch um einen angemessenen Zeitraum bei höherer Gewalt, Streik und Aussperrung, Lieferzögerungen bei Vorlieferanten, behördlichen Maßnahmen und sonstigen außergewöhnlichen unverschuldeten Umständen, soweit diese auf die Lieferzeit Einfluss haben. Dauern diese Umstände mehr als vier (4) Monate an, sind beide Parteien berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten. Auf Verlangen des Kunden haben wir zu erklären, ob wir zurücktreten oder innerhalb einer von uns zu bestimmenden Frist liefern werden. Schadenersatzansprüche des Kunden sind insoweit ausgeschlossen.

 
5.4      Wir sind zur Zurückhaltung unserer Leistung berechtigt, solange der Kunde seine Verpflichtungen aus diesem oder einem anderen Vertrag oder einem sonstigen Rechtsgrund nicht erfüllt.

 

6.         Lieferung in Teilmengen

Wir sind berechtigt, unsere Lieferverpflichtung in Teilmengen zu erfüllen, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Die Teilleistungen sind nach Maßgabe von Ziffer 8 gesondert zu bezahlen. Erfolgt die Zahlung einer Teillieferung nicht rechtzeitig, sind wir berechtigt, die Erfüllung der noch ausstehenden Teillieferungen zu verweigern.

 

7.         Transport und Gefahrübergang

7.1      Der Versand erfolgt - soweit nichts anderes vereinbart ist - auf Kosten und Gefahr des Kunden. Der Kunde hat die Transportgefahr auch dann zu tragen, wenn wir ausnahmsweise die Versandkosten übernommen haben.

7.2      Wir sind vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung zur Bestimmung des Transportmittels berechtigt; für günstige Verfrachtung sowie Transportlaufzeit wird keine Haftung übernommen.

 

7.3      Die Gefahr geht auf den Kunden über im Zeitpunkt der Bereitstellung der Ware zum Abtransport in Ispringen und der Unterrichtung des Kunden hierüber.

7.4      In den Fällen, in denen es aus Gründen, die allein der Kunde zu vertreten hat, zu einer Verzögerung bei Entgegennahme, Auslieferung oder Versand der Ware kommt und eine Einlagerung der Ware erfolgt, ist der Kunde zur Zahlung eines dabei üblicherweise anfallenden  Lagergeldes verpflichtet, sofern er nicht nachweist, dass keine oder geringere Lagerkosten entstanden sind; wird die Ware bei Dritten eingelagert, hat er die dabei tatsächlich entstandenen Kosten zu tragen.

7.5      Bei Beschädigungen oder Verlust der Ware auf dem Transport ist der Kunde verpflichtet, beim Frachtführer/Beförderer unverzüglich eine Tatbestandsaufnahme zu veranlassen.

 

8.         Zahlungsbedingungen

8.1      Dem Kunden werden anlässlich seiner Registrierung im Online-Shop die für ihn verfügbaren Zahlungsmodalitäten angezeigt. Die verfügbaren Zahlungsmodalitäten hängen davon ab, in welchem Land der Kunde seinen Sitz hat. Sind mehrere Modalitäten verfügbar, so wählt der Kunde die von ihm gewünschte Zahlungsart mit der Registrierung.

8.2      Der Kunde hat alle im Zusammenhang mit der Zahlung anfallenden Spesen (wie insbesondere Einzugsgebühren) zu tragen.

8.3      Im Fall des Kaufs auf Rechnung ist der Kaufpreis - sofern nicht anders vereinbart - binnen 30 Tagen ab Gefahrübergang i.S.v. Ziffer 7.3 rein netto fällig. Im Fall des Kaufs per Kreditkarte oder Lastschrift ist der Kaufpreis sofort mit Abschluss des Vertrags ohne Gewährung von Skonto fällig (Vorkasse). Die Fälligkeit gemäß den Sätzen 1 und 2 tritt unabhängig vom Zugang einer Rechnung ein. Wir stellen Rechnung zusammen mit der Lieferung der Waren; im Fall von Teilleistungen lediglich über die jeweilige Teillieferung.

8.4      Der Kunde gerät mit Überschreitung des vereinbarten Fälligkeitsdatums in Verzug, es sei denn er hat die Überschreitung nicht zu vertreten. Im Verzugsfall sind wir berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu berechnen; der Anspruch auf Ersatz eines weitergehenden Schadens bleibt hiervon unberührt. Im Falle des Zahlungsverzugs sind wir vorbehaltlich einer abweichenden Tilgungsbestimmung des Kunden berechtigt, die vom Kunden geleisteten Zahlungen auf bereits bestehende Zahlungsrückstände zu verrechnen.

8.5      Befindet sich der Kunde im Zahlungsverzug oder werden uns nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die erhebliche Zweifel an seiner Zahlungsfähigkeit oder Kreditwürdigkeit begründen (z.B. Vermögensverfall, Zahlungseinstellung, Überschuldung, Wechsel- und Scheckproteste, Antrag des Kunden auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über sein Vermögen oder Eröffnung oder Ablehnung der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens), sind wir bis zur Erfüllung aller fälligen Zahlungsansprüche zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt; weitere gesetzliche Ansprüche bleiben hiervon unberührt. Treten beim Kunden solche Umstände ein, werden zudem sämtliche Forderungen aus der laufenden Geschäftsbeziehung - auch bei Stundung oder sonstigem Zahlungsaufschub - sofort fällig. Zudem sind wir berechtigt, weitere Warenlieferungen oder sonstige Leistungen zu verweigern oder Vorauszahlung oder die Stellung angemessener Sicherheiten für unsere Gegenforderung zu verlangen.

8.6      Der Kunde darf nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen gegen uns aufrechnen und ein Zurückbehaltungsrecht nur auf unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Forderungen gegen uns stützen. Das Recht des Kunden zur Zurückhaltung eines angemessenen Teils der Gegenleistung im Fall eines Mangels der von uns gelieferten Ware oder erbrachten Leistung bleibt jedoch unberührt.

 

9.         Eigentumsvorbehalt

9.1      Wir behalten uns das Eigentum an allen von uns gelieferten Waren vor bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung sowie der Erfüllung aller sonstigen gegen den Kunden gerichteten Forderungen.

Wird im Zusammenhang mit der Zahlungspflicht des Kunden für uns eine wechselmäßige Haftung begründet, erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor der vollständigen Einlösung aller Wechsel.

9.2      Während des Eigentumsvorbehaltes ist der Kunde zum Besitz der Ware berechtigt. Weiterhin ist er berechtigt, über die Ware im Rahmen eines ordnungsgemäßen Geschäftsganges zu verfügen; hiervon ausgenommen sind außergewöhnliche Verfügungen wie insbesondere Sicherungsübereignung, Verpfändung und jegliche Abtretung.

9.3      Im Falle einer Weiterveräußerung  tritt der Kunde die entstehenden Zahlungsansprüche schon mit Abschluss des Vertrags mit uns in Höhe des Warenwertes (Faktura-Endbetrag einschließlich gesetzlicher MwSt) sowie alle sonstigen Forderungen und Nebenrechte an uns ab. Der Kunde ist zur Einziehung der Forderung berechtigt; unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt.

9.4      Im Fall eines berechtigten Rücktritts vom Vertrag sind wir berechtigt, die Ware herauszuverlangen und die Ermächtigung zum Einzug der im Falle einer Weiterveräußerung entstehenden Forderungen zu widerrufen; das Recht zum Widerruf der Einzugsermächtigung besteht im Fall des Zahlungsverzugs des Kunden auch ohne Rücktritt vom Vertrag.. Der Kunde hat uns in einem solchen Fall auf Verlangen alle zur Geltendmachung der abgetretenen Forderung erforderlichen Auskünfte zu erteilen und den Schuldnern die Forderungsabtretung anzuzeigen.

9.5      Der Kunde ist verpflichtet, uns bei Pfändungen, Verfügungen oder sonstigen Eingriffen durch Dritte sowie über behördliche Maßnahmen unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen. Er trägt alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Aufhebung des Zugriffs und Wiederbeschaffung der gelieferten Ware aufgewendet werden müssen, soweit sie nicht von dem Dritten eingezogen werden können.

9.6      Eine Be- und Verarbeitung der Vorbehaltsware durch den Kunden erfolgt stets für uns; wir gelten als Hersteller i.S.v. § 950 BGB. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden Sachen untrennbar vermischt oder vermengt oder verbunden, so dass sie wesentlicher Bestandteil einer einheitlichen Sache wird, so erwerben wir das Eigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Faktura-Endbetrages der gelieferten Ware (einschließlich gesetzlicher MWSt.) im Verhältnis zu dem Anschaffungs- oder Herstellungspreis der neuen Sache zum Zeitpunkt der Verarbeitung. Erfolgt eine solche Verarbeitung in der Weise, dass die Sache des Kunden als Hauptsache anzusehen ist, so erwerben wir an deren Wert Miteigentum im vorgenannten Verhältnis.

9.7      Soweit der Wert der Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10% übersteigt, werden wir auf Verlangen Sicherheit nach unserer Wahl freigeben.

 

10.      Rechte des Kunden bei Sach- und Rechtsmängeln (Gewährleistung)

10.1    Der Kunde hat die Ware unmittelbar nach Erhalt zu untersuchen und erkennbare Mängel unverzüglich schriftlich zu rügen. Ist ein Mangel bei Lieferung nicht erkennbar, ist er verpflichtet, die Anzeige unverzüglich nachzuholen, sobald er den Mangel entdeckt hat. Der Kunde verliert das Recht, sich auf einen Mangel zu berufen, wenn er diesen nicht unverzüglich nach dem Zeitpunkt, in dem er ihn festgestellt hat oder hätte feststellen müssen, schriftlich anzeigt und genau bezeichnet.

10.2    Ist die Ware bei Gefahrübergang mangelhaft, sind wir nach unserer Wahl zunächst berechtigt zur Nacherfüllung in Form der Beseitigung des Mangels oder der Lieferung mangelfreier Ware gegen Rückgabe der gelieferten mangelhaften Ware.

In den Fällen, in denen eine Nacherfüllung fehlgeschlagen ist, kann der Kunde nach seiner Wahl die Gegenleistung mindern oder vom Vertrag zurücktreten; sofern nur ein unerheblicher Mangel vorliegt, ist der Kunde nur zur Minderung der Vergütung berechtigt. Schadensersatz kann der Kunde nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen und nach Maßgabe der Beschränkungen und Ausschlüsse nach Ziffer 11 verlangen. Eine Übernahme der Kosten für eine Nachbesserung durch den Kunden oder Dritte setzt unsere ausdrückliche vorherige Zustimmung voraus; eine eigenmächtige Nachbesserung führt zum Verlust aller Mängelansprüche.

10.3    Rechte des Kunden wegen Mängeln verjähren 24 Monate nach Ablieferung der Ware oder Erbringung der Leistung. In den Fällen, in den sich die Entgegennahme der Ware ohne unser Verschulden verzögert, ist die Mitteilung der Versandbereitschaft maßgeblich.

10.4    Eine Gewährleistung ist ferner ausgeschlossen, wenn ein Mangel auf eine  ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, fehlerhafte Montage oder Inbetriebnahme durch den Kunden oder einen Dritten, natürliche Abnutzung (Verschleiß), nicht ordnungsgemäße Wartung, unsachgemäße Nachbesserung oder Änderungen sowie Nichtbeachtung der Bedienungs- und Betriebsanleitung oder sonstiger Produktinformationen zurückzuführen ist. Ein Gewährleistungsausschluss besteht für vom Kunden geliefertes oder aufgrund von ihm vorgegebener Spezifikation beschafftes Material sowie für von ihm vorgegebene Konstruktionen.

10.5    In den Fällen, in denen wir einen Mangel arglistig verschwiegen oder ausdrücklich eine Garantie für die Beschaffenheit der Ware übernommen haben, gilt jeweils die gesetzliche Regelung.

10.6    Für Schadensersatzansprüche wegen eines Sach- oder Rechtsmangels gilt die in Ziffer 11 enthaltene Haftungsbegrenzung. 

 

11.      Haftung

11.1    Die nachfolgenden Haftungsregelungen gelten für alle auf Schadenersatz gerichtete Ansprüche des Kunden, gleich aus welchem Rechtsgrund.

11.2    Unsere Haftung ist – vorbehaltlich Ziffer 11.5 - beschränkt auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit; für leichte Fahrlässigkeit haften wir nur bei der Verletzung einer Vertragspflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf (sogenannte Kardinalpflicht).

11.3    In allen anderen Fällen ist unsere Haftung -vorbehaltlich Ziffer 11.5- ausgeschlossen.

11.4    Der Umfang der Haftung ist -außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit- beschränkt auf den Ersatz des vertragstypischen und aufgrund eines gewöhnlichen Geschehensablaufs vernünftigerweise vorhersehbaren und im Einzelnen nachgewiesenen Schaden. Im Fall von Verzögerungsschäden ist die Haftung gemäß Satz 1 zusätzlich der Höhe nach beschränkt auf 0,5 % des Nettorechnungsbetrags des vom Verzug betroffenen Teils der Leistung pro vollendeter Woche des Verzugs, höchstens jedoch auf 5% des genannten Nettorechnungsbetrags; Ansprüche auf Schadensersatz statt der Leistung werden durch die Regelung im vorstehenden Halbsatz 1 nicht berührt.

11.5    Die Haftungsbeschränkungen und -auschlüsse gelten nicht bei einer besonderen ausdrücklich übernommenen Garantie, bei Arglist sowie in den Fällen, in denen nach dem Produkthaftungsgesetz für Personen- oder Sachschäden zwingend gehaftet wird; gleiches gilt nicht für einen Schadenersatzanspruch, der auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruht.

12.      Eigentums-, Urheber- und sonstige Rechte

 

12.1    Sämtliche Verkaufsunterlagen (Kataloge, Preislisten), Zeichnungen, Muster, Modelle und sonstige Unterlagen, die dem Kunden zur Verfügung gestellt werden, bleiben unser Eigentum; alle Rechte hieran wie insbesondere Urheber-, Patent-, und sonstige gewerbliche Schutzrechte sowie das Eigentum an Erfindungen stehen ausschließlich uns zu. Der Kunde darf sie Dritten nicht zugänglich machen; er hat sie auf Verlangen zurückzugeben.

12.2    Der Kunde darf uns zustehende Marken- und sonstige Kennzeichenrechte nur zur Kennzeichnung und Bewerbung unserer Waren und im Übrigen nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung nutzen.

 

13.      Rechtswahl - Erfüllungsort - Gerichtsstand

13.1    Das Vertragsverhältnis unterliegt ausschließlich dem Recht der Bundesrepublik Deutschland; UN-Kaufrecht (CISG) findet keine Anwendung.

13.2    Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Pforzheim-Ispringen.

13.3    Sofern es sich bei dem Kunden um einen Kaufmann um eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt oder der Kunde keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik hat, ist Pforzheim ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis einschließlich solcher  über sein Entstehen und über seine Wirksamkeit ergebenden Rechtsstreitigkeiten einschließlich Wechsel- und Scheckklagen. Wir sind berechtigt, auch am Sitz des Kunden zu klagen.

 

 

DENTAURUM GmbH & KG